Hinweisgeberschutzgesetz

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie will Hinweisgeber besser schützen und nimmt Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in die Pflicht, ein entsprechendes Meldesystem einzurichten.

Dort sollen Mitarbeiter oder auch Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartner Informationen über Korruption, Betrug oder sonstige illegale Tätigkeiten über einen sicheren Kanal melden.
Die EU-Direktive tritt ab Dezember 2021 in Kraft – bis dahin müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationaler Gesetzgebung umsetzen.


Was ist ein Hinweisgebersystem?

Über einen geschützten Kanal können Mitarbeiter oder externe Stellen auf Missstände hinweisen. Dazu gehören alle Vorgänge, die gegen ein Gesetz verstoßen, darunter Betrug, Geldwäsche, Korruption, Diskriminierung oder auch sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz.

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